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Bei Umzug Jobcenter um Kostenübernahme bitten

Sie planen einen Umzug und beziehen Leistungen von der Agentur für Arbeit? Dann sollten Sie Ihren Jobcenter Umzug in eine andere Stadt unbedingt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter besprechen und rechtzeitig um eine Kostenübernahme bitten und einen Antrag auf Zustimmung zum Umzug Jobcenter stellen. Sie müssen Ihren Jobcenter Umzug melden und genehmigen lassen. Tun Sie dies nicht, drohen Ihnen Kürzungen oder sogar der Wegfall von Leistungen.

Den Umzug selbst darf Ihnen keiner verbieten, Sie müssen sich als Empfänger von Arbeitslosengeld II nur an gewisse Vorgaben halten, damit Ihnen keine Leistungskürzung droht. Ganz wichtig ist, dass Sie sich gleich nach dem Umzug beim Jobcenter ummelden und für die Behörden und Ämter erreichbar bleiben.

Gründe für einen Jobcenter Umzug

Nicht jeder Umzug wird vom Jobcenter finanziell unterstützt. Die Kosten werden nur zum Teil oder ganz übernommen, wenn der Umzug dringend notwendig ist. In Ihren Antrag auf Umzug Jobcenter müssen Sie eine oder mehrere Begründungen schreiben. Dieser wird geprüft und festgelegt, ob Anspruch besteht oder nicht. Mögliche Gründe für Umzug Jobcenter sind zum Beispiel:

  • Umzug wegen neuer Arbeitsstelle (unbefristet). Der Umzug ist notwendig, wenn der tägliche Arbeitsweg insgesamt 2,5 Stunden am Tag überschreitet.
  • Umzug wegen Mängel. Beispielsweise bei Schimmelpilzbefall oder Wasserschaden in der jetzigen Wohnung.
  • Umzug aus gesundheitlichen Gründen. Wenn die Wohnung in der dritten Etage liegt, es keinen Aufzug gibt und Sie den Aufstieg nicht mehr schaffen.
  • Umzug wegen Kündigung durch den Vermieter. Dies ist der Fall bei Eigenbedarf.
  • Umzug wegen Familienzuwachs. Ihre Familie vergrößert sich und die aktuelle Wohnung ist jetzt zu klein.
  • Umzug bei Scheidung oder Trennung. Ein Lebenspartner benötigt jetzt eine eigenen Wohnung.

Sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit. Denn auch in anderen Fällen übernimmt das Jobcenter Ihre Umzugskosten. Es kommt auf die Begründung an. Da ein Umzug schnell mehrere hundert Euro kosten kann und dies mit Arbeitslosengeld II oder Hartz 4 nicht allein finanzierbar ist, kommt jede Hilfe recht!

Welche Umzugskosten werden nach Genehmigung übernommen?

  • Transportkosten für den Umzug
  • Verpflegung der Umzugshelfer
  • Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen
  • Maklergebühren bei einer Mietwohnung
  • Kosten für die Renovierung der bisherigen Wohnung – nur, wenn im Mietvertrag vorgesehen

Antrag Umzug Jobcenter

Das Wichtigste: Stellen Sie den Antrag auf einen Umzug mit Jobcenter Unterstützung rechtzeitig! Füllen Sie den Antrag für Umzug mit Jobcenter gewissenhaft und vollständig aus.

Unser Umzugsservice für Ihren Jobcenter Umzugskosten

Als professionelles Umzugsunternehmen bieten wir Ihnen einen umfassenden Umzugsservice für einen Umzug mit Jobcenter Leistungen zum kleinen Preis  . Der Umzugsservice der Umzugsfirma Alltransport 24 beinhaltet:

Wir realisieren Umzüge aller Art zum fairen Preis. Auf Wunsch oder für die Agentur für Arbeit erstellen wir Ihnen vorab ein kostenloses und unverbindliches Angebot für Ihren Jobcenter Umzug. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt!