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Der Antrag auf Umzug mit Jobcenter

Damit Sie als ALG II (Hartz 4) Empfänger vom Jobcenter finanzielle Unterstützung für Ihren Umzug erhalten, müssen Sie sich den Umzug vorerst genehmigen lassen. Ausnahmslos! Entscheidend für eine Genehmigung ist die Begründung im Antrag auf Umzug. Vor allem sollten Sie den Antrag auf Umzug beim Jobcenter rechtzeitig stellen. Denn dieser bedarf einige Tage Bearbeitungszeit und ohne Antrag erhalten Sie keine Kostenübernahme.

In der Regel gewährt Ihnen das Jobcenter eine Kostenübernahme der Umzugskosten bei einem Umzug aus beruflichen Gründen, wenn Sie dadurch eine unbefristete Arbeitsstelle bekommen. Aber auch bei Familienzuwachs, wenn die jetzige Wohnung zu klein geworden ist. Bei gravierenden Mängeln in der Wohnung oder aus gesundheitlichen Gründen erhalten Sie ebenfalls finanzielle Unterstützung. Sprechen Sie mit Ihrem zuständigen Bearbeiter und begründen Sie Ihren Umzug.

Zusammengefasst die möglichen Gründe für einen Umzug mit ALG II (Hartz 4):

  • Jobaussicht in einer anderen Stadt (Fahrtzeit)
  • Familienzuwachs (Platzmangel)
  • gesundheitliche Gründe (kein Aufzug)
  • Kündigung durch den Vermieter (Eigenbedarf)
  • Mängel in der Wohnung (Schimmel, Wasserschaden etc.)

Falls Ihnen das Jobcenter sogar einen Umzug nahelegt, werden Ihre Umzugskosten ohnehin in voller Höhe übernommen. Haben Sie allerdings vergessen sich diesen Umzug vorher mit einem Antrag genehmigen zu lassen, so erhalten Sie auch hier keine Kostenübernahme. Fazit: Sie müssen für jeden Umzug einen Antrag stellen und diesen genehmigen lassen!

Umzugsantrag als PDF herunterladen

Hier können Sie den Antrag auf Umzug für das Jobcenter kostenlos herunterladen! Sollten Sie keine Möglichkeit haben das PDF-Formular auszudrucken, senden wir Ihnen dieses gerne auf dem Postweg zu. Teilen Sie uns hierzu einfach Ihre Anschrift über unser Kontaktformular mit.

Kostenübernahme nach Bewilligung

Sobald Sie den Antrag (das Formular vom Jobcenter) eingereicht haben und Ihr Umzug als notwendig eingestuft wurde, werden Ihre Umzugskosten übernommen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese eine angemessene Höhe nicht übersteigen. Machen Sie im Formular (Antrag Umzug Jobcenter) alle Angaben wahrheitsgemäß und vollständig. Nur so kann dieser korrekt bearbeitet werden.

Folgende Umzugskosten sind erstattbar:

  • Transporter (Miete für Umzugswagen)
  • Umzugsmaterial (Umzugskartons, Polsterfolie etc.)
  • Umzugsunternehmen
  • Handwerker (Schönheitsreparaturen, Malerarbeiten, Montagearbeiten etc.)
  • Anschaffungskosten (Herd, Ofen etc., keine Möbel)

Nach Bewilligung von einem Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde informieren Sie sich bei Ihrem Bearbeiter über einen möglichen Jobcenter Wechsel. Wichtig: Bewahren Sie alle Belege über Ihre Umzugskosten auf!