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Hartz 4 Umzug - Tipps & Hilfe

Wird für Hartz-4-Empfänger ein Umzug angeordnet, handelt es sich in der Regel um ein Kostensenkungsverfahren. Das heißt die aktuelle Wohnung liegt nicht im angemessenen Rahmen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Wenn man Hartz 4 Empfänger ist und einen Umzug beantragt, wird der Umzug generell  erst einmal vom Jobcenter geprüft. Das Jobcenter muss einem Umzug mit Hartz 4 allerdings zustimmen, sobald triftige Umzugsgründe vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die aktuelle Wohnung stark von Schimmel befallen ist, diese wegen Familienzuwachs zu klein geworden ist oder aus gesundheitlichen Gründen. Ein gesundheitlicher Grund kann zum Beispiel sein, dass es keinen Aufzug gibt, man aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist die Treppen bis in das dritte Stockwerk zu steigen. Wenn Sie Leistungsempfänger sind und ohne Umzugsgenehmigung vom Jobcenter einfach in eine andere Wohnung, werden nur noch die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der Zahlung für die alte Wohnung gewährt. Informieren Sie sich daher im Vorfeld gut und warten Sie unbedingt die Umzugsgenehmigung ab, andernfalls müssen Sie mit finanziellen Einbußen rechnen. Unser Tipp: Lassen Sie sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Sachbearbeiter ausstellen.

Mögliche Umzugsgründe

  • Familienzuwachs (Bedarfsgemeinschaft) der eine größere Unterkunft notwendig macht.
  • Gesundheitliche Probleme, beispielsweise wenn eine Gehbehinderung vorliegt, sich die aktuelle Wohnung aber ohne Fahrstuhl im dritten Stock befindet.
  • Neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt, die zum Pendeln zu weit entfernt ist.
  • Eine frist- und formgerechte Kündigung durch den derzeitigen Vermieter.
  • Einschneidende Veränderung der Lebenssituation (Heirat oder Scheidung).
  • Die Wohnung ist nachweislich in einem mangelhaften Zustand (Schimmelbefall etc.).

 

Ist ein Hartz 4 Umzug aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen möglich?

Hier beckommen Sie Tipps & Hilfe zu dem Thema Hartz 4 Umzug aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen. Normalerweise gibt es für einen Umzug, wenn dieser vom Jobcenter bewilligt wurde, keine Kostenübernahme. Es gibt einer Helferpauschale pro Kopf von 20,- bis 30,- Euro und die Kosten für die Umzugskartons sowie den Transporter und Treibstoff werden übernommen. Auch dies muss allerdings zuvor beantragt werden. Kann ein Hartz-4-Empfänger seinen Umzug aus gesundheitlichen oder psychischen Gründen nicht selbst durchführen, so kann dieser eine Umzugsfirma für seinen kompletten Umzug beauftragen. Dies muss jedoch durch die Vorlage eines entsprechenden Attests belegt und vom zuständigen Sachbearbeiter genehmigt werden. Dann dürfen Sie Ihren Hartz 4 Umzug von einem Umzugsunternehmen durchführen lassen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns selbstverständlich gerne!