Wird für Hartz-4-Empfänger ein Umzug angeordnet, handelt es sich in der Regel um ein Kostensenkungsverfahren. Das heißt die aktuelle Wohnung liegt nicht im angemessenen Rahmen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Wenn man Hartz 4 Empfänger ist und einen Umzug beantragt, wird der Umzug generell erst einmal vom Jobcenter geprüft. Das Jobcenter muss einem Umzug mit Hartz 4 allerdings zustimmen, sobald triftige Umzugsgründe vorliegen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die aktuelle Wohnung stark von Schimmel befallen ist, diese wegen Familienzuwachs zu klein geworden ist oder aus gesundheitlichen Gründen. Ein gesundheitlicher Grund kann zum Beispiel sein, dass es keinen Aufzug gibt, man aber aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist die Treppen bis in das dritte Stockwerk zu steigen. Wenn Sie Leistungsempfänger sind und ohne Umzugsgenehmigung vom Jobcenter einfach in eine andere Wohnung, werden nur noch die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Höhe der Zahlung für die alte Wohnung gewährt. Informieren Sie sich daher im Vorfeld gut und warten Sie unbedingt die Umzugsgenehmigung ab, andernfalls müssen Sie mit finanziellen Einbußen rechnen. Unser Tipp: Lassen Sie sich unbedingt eine schriftliche Bestätigung von Ihrem Sachbearbeiter ausstellen.