Muss ich mein Kfz bei Umzug ummelden? Jeder Bundessbürger ist verpflichtet sein Fahrzeug nach dem Umzug umzumelden. Dies wurde vom Gesetzgeber beschlossen und in der Straßenverkehrsordnung festgehalten. Somit ist bei Umzug Kfz ummelden Pflicht! Eine KFZ-Ummeldung muss zeitnah erfolgen (die Ummelde Frist nach Umzug beträgt hier vier Wochen).
Sie müssen bei der Kfz Zulassung den Kfz Umzug melden und das Fahrzeug nach dem Umzug bei der Zulassungsstelle ummelden. Dies gilt auch beim Kfz Umzug innerhalb einer Stadt. Die Strafe, wenn Sie nicht Ihr Kfz ummelden nach dem Umzug ist hoch. Das Bußgeld beträgt bei Nichteinhaltung der Frist etwa 15 Euro. Ab einer Fristüberschreitung des Zeitraums von 8-9 Monaten seit dem Umzug sind Bußgelder in Höhe von 75-100 Euro zu bezahlen. Vereinbaren Sie vorab einen Termin bei der Zulassungsstelle, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Erforderliche Unterlagen, um nach dem Umzug Kfz ummelden zu können:
Bringen Sie ggf. das alte Nummernschild mit zur Zulassungsstelle, wenn Sie ein neues Kfz Kennzeichen wünschen. Denn Ihre alten Kennzeichen dürfen Sie nach einer Gesetzesänderung seit dem 01.01.2015 behalten, auch wenn Sie in eine andere Stadt umziehen. Die Kosten für die Kfz Ummeldung liegen bei etwa 30 Euro. Für ein neues Nummernschild werden zusätzlich zwischen 30 und 50 Euro berechnet.
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