Was ist eine Umzugskostenpauschale? Das ist eine Pauschale, die Sie für gewisse Kosten, die Ihnen bei Ihrem Umzug entstanden sind, heranziehen können und steuerlich geltend machen können. Welche Kosten genau das sind und was für Voraussetzungen Ihr Umzug erfüllen muss, um bei der Steuererklärung Umzugskostenpauschale anwenden zu können, erfahren Sie hier bei Alltransport 24.
Bei einem privaten Umzug können Sie die Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Die Umzugskostenpauschale privater Umzug kann Ihnen im Jahr eine maximale Steuerersparnis in Höhe von 4.000 Euro bringen. Einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen können Sie als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen, können Sie Ihre anfallenden Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dies gilt in folgenden Fällen:
Wenn Sie die Umzugskostenpauschale steuerlich anwenden möchten, prüfen Sie Ihren Umzug auf:
Die meisten Ihrer entstandenen Kosten müssen Sie belegen. Zudem gibt es Kosten, die sie mit einer Pauschale erfassen können. Folgende Kosten können Sie geltend machen:
Neuanschaffungen wie Möbelstücke etc. sind nicht absetzbar!
Falls Sie ihren Umzug mit einem Umzugsunternehmen realisieren, heben Sie die Rechnung gut auf, diesen Beleg können Sie so einreichen. Wenn Sie Ihren Umzug privat organisieren, lassen Sie sich die Bezahlung von den Helfern quittieren oder heben Sie die Überweisungsträger auf, diese werden als Belege anerkannt und können ebenfalls abgesetzt werden.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Verpflegungspauschale und setzten Sie mit der Pauschale die Verpflegungsmehraufwendungen an! Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind dies 24 Euro pro Tag für max. drei Monate.
Alle Umzugskosten, für die Sie einen Einzelnachweis (Rechnung, Beleg, Überweisung etc.) haben, können Sie so in Ihrer Steuererklärung angeben. Alle anderen Kosten werden mit der Umzugskostenpauschale erfasst. Sonstige Umzugskosten sind:
Selbstverständlich gilt, wenn Ihre entstandenen Kosten höher sind, als die Pauschale, können Sie auf die Pauschale verzichten und Ihre Belege einreichen. Sie können allerdings auch nur die Kosten einreichen, die Sie selber tragen. Der Teil, der eventuell vom Arbeitgeber bezahlt wurde können Sie nicht steuerlich geltend machen.
Umzugsende Verheiratete/Alleinerziehende Ledige
Umzugskostenpauschale 2014 (ab 1. Mrz.) 1.429 € 715 €
Umzugskostenpauschale 2015 (ab 1. Mrz.) 1.460 € 730 €
Umzugskostenpauschale 2016 (ab 1. Mrz.) 1.493 € 746 €
Umzugskostenpauschale 2017 (ab 1. Feb.) 1.528 € 764 €
Umzugskostenpauschale 2018 (ab 1. Mrz.) 1.573 € 787 €
Umzugskostenpauschale 2019 (ab 1. Apr.) 1.622 € 811 €
Umzugskostenpauschale 2020 (ab 1. Mrz.) 1.639 € 820 €
Umzugskostenpauschale 2021 folgt
Die Umzugskosten machen Sie in Ihrer Steuererklärung bei einem Umzug aus privaten Gründen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen im Mantelbogen oder bei einem Umzug aus beruflichen Gründen bei den Werbungskosten in der Anlage N geltend.
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