Skip to main content

Umzugskostenpauschale - den Umzug absetzen

Was ist eine Umzugskostenpauschale? Das ist eine Pauschale, die Sie für gewisse Kosten, die Ihnen bei Ihrem Umzug entstanden sind, heranziehen können und steuerlich geltend machen können. Welche Kosten genau das sind und was für Voraussetzungen Ihr Umzug erfüllen muss, um bei der Steuererklärung Umzugskostenpauschale anwenden zu können, erfahren Sie hier bei Alltransport 24.

Welche Voraussetzungen muss ein Umzug erfüllen?

Bei einem privaten Umzug können Sie die Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Die Umzugskostenpauschale privater Umzug kann Ihnen im Jahr eine maximale Steuerersparnis in Höhe von 4.000 Euro bringen. Einen Umzug aus gesundheitlichen Gründen können Sie als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen, können Sie Ihre anfallenden Kosten als Werbungskosten geltend machen. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Wenn Ihr künftiger Arbeitsweg eine Zeitersparnis von insgesamt min. eine Stunde beträgt (Hin- und Rückweg). Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde. Es kommt hier nicht auf die Strecke an, sondern auf die Zeitersparnis.
  • Wenn die Firma umzieht und Sie mit umziehen.
  • Wenn Sie dadurch verbesserte Arbeitsbedingungen haben. Dies ist zum Beispiel ein kürzerer Arbeitsweg.

Wenn Sie die Umzugskostenpauschale steuerlich anwenden möchten, prüfen Sie Ihren Umzug auf:

  • private Gründe
  • gesundheitliche Gründe
  • berufliche Gründe

Welche Umzugskosten kann man von der Steuer absetzen?

Die meisten Ihrer entstandenen Kosten müssen Sie belegen. Zudem gibt es Kosten, die sie mit einer Pauschale erfassen können. Folgende Kosten können Sie geltend machen:

  • Fahrten zu den Wohnungsbesichtigungen (30 Cent pro Kilometer)
  • Maklergebühren bei Mietimmobilien (nicht bei Eigentum, hier sind es Anschaffungskosten)
  • doppelte Mietzahlungen, falls Sie Ihre alte Wohnung nicht gleich kündigen können / wollen (max. sechs Monate)
  • bis zu drei Monatsmieten für die neue Wohnung, die noch nicht bezogen werden kann
  • Kosten für den Transport des Umzugsguts
  • Kosten für einen Herd bis zu 230 Euro sowie bis zu 164 Euro für einen Ofen
  • Reparaturen von Transportschäden

Neuanschaffungen wie Möbelstücke etc. sind nicht absetzbar!

Falls Sie ihren Umzug mit einem Umzugsunternehmen realisieren, heben Sie die Rechnung gut auf, diesen Beleg können Sie so einreichen. Wenn Sie Ihren Umzug privat organisieren, lassen Sie sich die Bezahlung von den Helfern quittieren oder heben Sie die Überweisungsträger auf, diese werden als Belege anerkannt und können ebenfalls abgesetzt werden.

Unser Tipp: Nutzen Sie die Verpflegungspauschale und setzten Sie mit der Pauschale die Verpflegungsmehraufwendungen an! Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung sind dies 24 Euro pro Tag für max. drei Monate.

Was ist, wenn nicht alle Umzugskosten nachweisbar sind?

Alle Umzugskosten, für die Sie einen Einzelnachweis (Rechnung, Beleg, Überweisung etc.) haben, können Sie so in Ihrer Steuererklärung angeben. Alle anderen Kosten werden mit der Umzugskostenpauschale erfasst. Sonstige Umzugskosten sind:

  • Renovierungsarbeiten in der alten Wohnung
  • Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung
  • Trinkgeld und Verpflegung für Umzugshelfer
  • Abändern von Gardienen und Vorhängen
  • fachgerechtes Anbringen von Lampen (Handwerker)
  • Küchenmontage und die Montage von anderen elektrischen Geräten
  • Umschreiben des Personalausweises (Meldeadresse)
  • PKW Ummeldung
  • Telefon und Internet Ummeldung

Selbstverständlich gilt, wenn Ihre entstandenen Kosten höher sind, als die Pauschale, können Sie auf die Pauschale verzichten und Ihre Belege einreichen. Sie können allerdings auch nur die Kosten einreichen, die Sie selber tragen. Der Teil, der eventuell vom Arbeitgeber bezahlt wurde können Sie nicht steuerlich geltend machen.

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Umzugsende                                                                   Verheiratete/Alleinerziehende                Ledige

Umzugskostenpauschale 2014 (ab 1. Mrz.)          1.429 €                                                                715 € 

Umzugskostenpauschale 2015 (ab 1. Mrz.)          1.460 €                                                                730 € 

Umzugskostenpauschale 2016 (ab 1. Mrz.)          1.493 €                                                                746 € 

Umzugskostenpauschale 2017 (ab 1. Feb.)          1.528 €                                                                764 € 

Umzugskostenpauschale 2018 (ab 1. Mrz.)          1.573 €                                                                787 €  

Umzugskostenpauschale 2019 (ab 1. Apr.)           1.622 €                                                                811 €

Umzugskostenpauschale 2020 (ab 1. Mrz.)          1.639 €                                                                820 €

Umzugskostenpauschale 2021 folgt

In der Steuererklärung kann ich die Umzugskostenpauschale wo eintragen?

Die Umzugskosten machen Sie in Ihrer Steuererklärung bei einem Umzug aus privaten Gründen bei den haushaltsnahen Dienstleistungen im Mantelbogen oder bei einem Umzug aus beruflichen Gründen bei den Werbungskosten in der Anlage N geltend.