Wenn sie gerade umgezogen sind, sollten Sie sich informieren, welches Finanzamt jetzt für Sie zuständig ist. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Einkommenssteuererklärung beim richtigen Finanzamt ankommt, da die Einkommenssteuererklärung verpflichtend ist. Würden Sie diese an das falsche Finanzamt senden, könnten Fristen verstreichen, Ihre Ansprüche verfallen oder sogar unnötige Kosten für Sie entstehen. Informieren Sie sich besser direkt nach dem Wohnsitzwechsel, welches Finanzamt nach Umzug für Sie zuständig ist. Ist es das neue örtliche Finanzamt oder das am alten Wohnsitz? Verwenden Sie die richtige Adresse für die Einreichung Ihrer Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung nach Umzug.
Es gilt der Grundsatz zur örtlichen Zuständigkeit
Privater Umzug: Das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung wohnen, ist grundsätzlich für Sie zuständig. Es sei denn, Sie haben mehrere Wohnsitze. In diesem Fall hängt die Zuständigkeit des Finanzamts für Ihre Einkommensteuererklärung davon ab, wo Sie oder Ihre Familie sich überwiegend aufhält. Hier gilt folgendes:
Bei Verheirateten: Innerhalb der Ehe ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Familienwohnsitz befindet. Dort wo sich die Familie überwiegend aufhält.
Bei Unverheirateten: Ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet, in der Sie sich hauptsächlich aufhalten. Dies kann auch der Zweitwohnsitz sein.