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Steuererklärung bei Umzug: Welches Finanzamt ist jetzt zuständig für mich?

Wenn sie gerade umgezogen sind, sollten Sie sich informieren, welches Finanzamt jetzt für Sie zuständig ist. Sie müssen sicherstellen, dass Ihre Einkommenssteuererklärung beim richtigen Finanzamt ankommt, da die Einkommenssteuererklärung verpflichtend ist. Würden Sie diese an das falsche Finanzamt senden, könnten Fristen verstreichen, Ihre Ansprüche verfallen oder sogar unnötige Kosten für Sie entstehen. Informieren Sie sich besser direkt nach dem Wohnsitzwechsel, welches Finanzamt nach Umzug für Sie zuständig ist. Ist es das neue örtliche Finanzamt oder das  am alten Wohnsitz? Verwenden Sie die richtige Adresse für die Einreichung Ihrer Umzugskostenpauschale in der Steuererklärung nach Umzug.

Es gilt der Grundsatz zur örtlichen Zuständigkeit

Privater Umzug: Das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärung wohnen, ist grundsätzlich für Sie zuständig. Es sei denn, Sie haben mehrere Wohnsitze. In diesem Fall hängt die Zuständigkeit des Finanzamts für Ihre Einkommensteuererklärung davon ab, wo Sie oder Ihre Familie sich überwiegend aufhält. Hier gilt folgendes:

Bei Verheirateten: Innerhalb der Ehe ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Familienwohnsitz befindet. Dort wo sich die Familie überwiegend aufhält.

Bei Unverheirateten: Ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet, in der Sie sich hauptsächlich aufhalten. Dies kann auch der Zweitwohnsitz sein.

Welches Finanzamt ist bei Umzug zuständig?

Bei welchem Finanzamt Sie Ihre Steuererklärung bei Umzug abgeben müssen, ist im Allgemeinen folgendermaßen geregelt: Sobald das Finanzamt von Ihrem Umzug erfährt, beispielsweise durch Ihre Ummeldung und Bekanntgabe der Adressänderung, wechselt die örtliche Zuständigkeit (§ 26 Abs. 1 AO). Sollten Sie Ihre Steuererklärung trotz Umzug bei Ihrem bisherigen Finanzamt versehentlich eingereicht haben, wird das für Ihren neuen Wohnsitz zuständige Finanzamt darüber informiert. Das neue Finanzamt ist ab dem Moment des Umzugs für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ihrer Steuererklärung zuständig. Falls eine Angelegenheit beim alten Finanzamt noch nicht abschließend geklärt ist, können Sie einen Antrag stellen, dass vorerst noch das bisherige Finanzamt für Sie zuständig bleibt. Dies empfiehlt sich dann, wenn Ihr Einspruch gegen einen Steuerbescheid noch in Bearbeitung ist. Ob der Antrag bewilligt wird ist abhängig von zuständigen Sachbearbeiter.

Unser Tipp: Teilen Sie dem Finanzamt sofort Ihre Adressänderung mit! Dadurch vermeiden Sie Irrläufer. Die Zuständigkeiten der Finanzämter können Sie auch vor Ihrem Umzug online anhand Ihrer Postleitzahl auf der Seite des Finanzamtes einsehen.