Mit dem Einzug in die neue Wohnung und dem Auspacken der Umzugskartons ist es längst nicht getan. Jetzt stehen die Ummeldungen an! Damit nichts vergessen wird, gibt der folgende Ratgeber einige Hinweise darauf, was wo zu erledigen ist.
Während eine Abmeldung am alten Wohnort nicht nötig ist, muss die Ummeldung in einer Frist von 14 Tagen nach dem Bezug der neuen Wohnung erfolgen. Dafür wird ein Termin im Einwohnermeldeamt bzw. im Bürgeramt vergeben. Ist binnen der Frist keine Terminvergabe möglich, gilt die Terminbuchung als Nachweis der Fristwahrung.
Das Ummelden selbst erfolgt sofort, die Anmeldebestätigung kann direkt mitgenommen werden.
Wichtig: Wird die Frist nicht eingehalten, kann eine Ordnungsstrafe verhängt werden. Die Höhe der Strafe richtet sich nach der Dauer der Überziehung und kann zwischen 10 und 30 Euro betragen. Wird die Frist für mehrere Monate versäumt, kann sich die Strafe auf bis zu 500 Euro belaufen. Wer die Frist nicht einhalten kann, muss dies gut begründen und bestenfalls einen aussagekräftigen Nachweis über den Grund der Verhinderung beibringen.
Aegidientorplatz 1
30159 Hannover
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Telefon: +49 511 168 32000
Telefax: +49 511 168 42394
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Nur nach Terminabsprache.
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Dienstag | 08:00 - 18:00 Uhr |
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Bemeroder Rathausplatz 1
30539 Hannover
E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de
Tel: +49 511 168 32000
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Meldaustraße 25/27
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Fax: +49 511 168 47599
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Rathaus Linden
Lindener Marktplatz 1
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Ricklinger Stadtweg 1
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Elmstrasse 10
30657 Hannover
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Zum Ummelden müssen die erforderlichen Unterlagen mitgebracht werden. Wichtig: Jeder Erwachsene muss persönlich erscheinen oder muss einen Vertreter mit einer gültigen Vollmacht schicken. Für Kinder kann der Erziehungsberechtigte die Ummeldung vornehmen.
Die erforderlichen Unterlagen sind im Einzelnen:
Ein Wort zur Vermieterbescheinigung: Diese wird seit 2015 benötigt und soll den Nachweis erbringen, dass die Person, die sich ummelden will, auch tatsächlich unter der angegebenen Adresse wohnt. Die Vorlage eines einfachen Mitvertrags ist nicht ausreichend! Die Vermieterbescheinigung erstellt der Vermieter, bei Eigentumswohnungen wird diese Bescheinigung selbst ausgefüllt. Entsprechende Formulare gibt es beim Einwohnermelde- bzw. beim Bürgeramt, diese können online ausgefüllt und müssen zum Termin mitgebracht werden.
Neben dem Gang zum Einwohnermelde- bzw. Bürgeramt sind weitere Ummeldungen nötig. Das Auto kann direkt bei der Ummeldung der Wohnadresse mit umgemeldet werden. Wichtig ist aber, auch der Kfz-Versicherung die neue Adresse mitzuteilen. Überhaupt sind die Versicherungen zu benachrichtigen, weshalb es sich empfiehlt, rechtzeitig vorher eine Liste mit allen Versicherern zu erstellen, die informiert werden müssen. Unfall- und Hausratversicherung, Krankenkasse und Rentenversicherung sowie alle weiteren Vorsorgeeinrichtungen müssen eine Information über den Umzug erhalten. In der Regel ist dies per E-Mail ausreichend, einige Versicherer bieten zur Meldung der Adressänderung auch separate Formulare auf ihren Internetseiten.
Telefon und Internet müssen neu angemeldet werden, was sogar schon vor dem Umzug möglich ist. Dann steht die neue Verbindung direkt ab dem Einzugstermin zur Verfügung.
Das Finanzamt braucht eine Mitteilung über die Adressänderung, sofern ein neues Finanzamt zuständig ist. Bleibt das bisherige Amt Ansprechpartner, so genügt es, die Ummeldung im Rahmen der nächsten Steuererklärung vorzunehmen bzw. einfach die neue Adresse einzutragen.
Des Weiteren muss die Familienkasse über die neue Adresse informiert werden, dazu kommen Kindergärten und Schulen. Auch das Arbeitsamt braucht die neue Adresse, wobei diese oft schon vor dem Umzug mitgeteilt werden muss.
Die Ummeldung selbst ist gebührenfrei. Muss die Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein vorgenommen werden, ist mit Gebühren zu rechnen. Diese liegen derzeit (Stand Juli 2019) bei 10,80 Euro. Die Gebühr muss direkt vor Ort in bar oder per EC-Card bezahlt werden.
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